Hinweise und Informationen zur Corona-Verordnung

 

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)

 

Während der Corona-Pandemie gelten für meine Tätigkeit bei Ihnen zu Hause folgende Maßnahmen:

  • Kontakte zwischen Ihnen (als Auftraggeber) und Ihren Gästen und mir als Auftragnehmer sind auf ein Minimum zu beschränken. Der geltende Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Während der Zeit, in dem der Mindestabstand nicht zu gewährleisten ist, trage ich eine Maske.
  • Die Beratung zu meiner Leistung, wie zum Beispiel Zubereitung der Speisen, Informationen zu Zutaten und ähnliches kann während der Corona-Pandemie somit nur eingeschränkt vorgenommen werden.
  • Das Servieren des Menüs am Tisch kann nur mit Handschuhen und Maske erfolgen. Weitere Erklärungen können leider nicht am Tisch vorgenommen werden.
  • Der zeitgleiche Aufenthalt in der Küche während der Vorbereitungen Ihres Menüs sollte zurzeit auf ein Minimum reduziert werden.
  • Eine gute Durchlüftung der Räumlichkeiten ist wünschenswert und hilfreich die Aerosolkonzentration in der Küche zu reduzieren.
  • Die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes bezüglich der erlaubten Kontakte liegt bei Ihnen als Veranstalter.